Hundeführerschein
Hundeführerschein
In Niedersachsen ist der Hundeführerschein gemäß § 3 des Niedersächsischen Hundegesetzes (NHundG) seit dem 01.07.2013 verpflichtend.
Die Theorie soll vor Anschaffung des Hundes durchgeführt werden, die Praxis binnen eines Jahres nach Anschaffung des Hundes. Sollte der Hund schon angeschafft worden sein, melde dich gerne zeitnah bei uns.
Voraussetzung ist der Nachweis der Sachkunde durch eine theoretische und eine praktische Prüfung.
Vorbereitung & Prüfung
Wir begleiten dich und deinen Hund praxisnah auf dem Weg zum Hundeführerschein und bereiten euch gezielt auf beide Prüfungsteile vor.
Als zertifizierte Prüferin durch die Tierarztkammer SH bin ich (Trainerin Sonja Reck) berechtigt, Theorie- und Praxisprüfung abzunehmen und die Sachkunde im Anschluss zu bescheinigen.
Die Prüfungen können auf Anfrage auch an individuellen Orten stattfinden.
Prüfung
Theorieprüfung
Der Multiple-Choice-Test besteht aus 35 Fragen aus fünf Themenbereichen.
Bestanden ist die Prüfung, wenn mindestens 70% der Gesamtfragen, sowie mindestens die Hälfte der Fragen aus jedem Themenbereich richtig beantwortet wurden.
Die Auswertung erfolgt direkt im Anschluss an die Prüfung.
Praxisprüfung
Die praktische Prüfung ist innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes abzulegen. Hierbei wird überprüft, ob der Hund im Alltag sicher, kontrolliert und verantwortungsvoll geführt werden kann, ohne eine Gefährdung für Mensch, Tier oder Umwelt darzustellen.
Die Auswertung sowie die Bescheinigung erhältst du unmittelbar im Anschluss.
Prüfungsgebühren
Bei Fragen zur Terminvereinbarung melde dich gerne – wir freuen uns darauf, dich und deinen Hund zu begleiten.
Wenn es vorab Fragen gibt, gerne per Whatsapp oder Mail melden.
Für die Praxis & Theorie sind die Termine hier online buchbar: